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Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungsplan Erstellung
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Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Im Brandschutz kommt den Flucht- und Rettungsplänen eine erhebliche, gelegentlich unterschätzte Bedeutung zu. Aber gerade diese Kennzeichnungen der Fluchtwege in Gebäuden können im Ernstfall Leben retten. Auch der beste Brandschutz und alle technischen Ausstattungen mit Feuermeldern, Brandschutzschotts, Rauchabzügen und Meldeanlagen nützen sehr wenig, wenn die Personen im Notfall die Orientierung verlieren und nicht wissen, wohin sie flüchten können, um das Gebäude schnellstmöglich zu verlassen.

 

FireTron erstellt Ihnen bundesweit ansprechend Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Rufen Sie uns unter 02103 90 63 09 60 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

 

Ab wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?

Nach den Arbeitsstättenregeln ASR A 1.3 und ASR A 2.3 werden alle Anforderungen geregelt, nach denen ein Arbeitgeber eine Arbeitsstätte einzurichten hat. Soweit dies die Flucht- und Rettungspläne angeht, erfüllen Sie durch die Einhaltung der ISO 23601 alle Forderungen an die Gestaltung dieser Sicherheitselemente.

Aber für welche Räume sind diese Pläne Pflicht? Die ASR a 2.3 beschreibt dies recht schwammig mit dem Satz, wenn dies „Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätten erforderlich machen“. Was bedeutet dies konkret für Ihren Betrieb? Die Arbeitsstättenregelung fordert Flucht- und Rettungspläne für Gebäude

  • bei denen die Fluchtwegführung durch große Räume oder Zwischengeschosse unübersichtlich ist.
  • mit vielen ortsunkundigen Personen.
  • in denen durch brandgefährdete, explosionsgefährdete oder giftstoffgefährdete Räume ein erhöhtes Risiko besteht.
  • mit erhöhter Gefährdung durch Nachbargebäude.

Mehr „Grundsätze der Prävention“ formuliert die DGUV-Regel 100-001. Sie definiert die Obligation zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen vorwiegend nach Art der Gebäudenutzung:

  • große räumliche Ausdehnung
  • weitläufige Produktionsstätten
  • Gebäude mit Personen eingeschränkter Mobilität
  • Schulen und Kindergärten
  • Universitäten und Hotels
  • Krankenhäuser und Heime

 

Vorschriften für Flucht- und Rettungspläne

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Ihre Profis für Flucht- und Rettungspläne in NRW.

Die Pläne sind nach DIN ISO 23601 zu erstellen. Ziel ist es, in allen 164 Mitgliedsstaaten der ISO diese Norm anzuwenden, um eine einheitliche Ausschilderung von Flucht- und Rettungswegen zu erreichen und somit die länderübergreifende Erkennbarkeit aller Signalisierungen zu vereinfachen.

Insbesondere an die Größe, Farben und Schriftgrößen werden genormte Anforderungen gestellt. So beträgt zum Beispiel im Allgemeinen die Mindestgröße DIN-A3, der Hintergrund ist in der Farbe Weiß zu halten und es muss eine vollständige Legende vorhanden sein, die alle Symbole enthält. Außerdem muss der Standort des Betrachters klar markiert sein und die Ausrichtung des Planes muss der realen Umgebung entsprechen. Ferner müssen neben jedem Fluchtplan auch die allgemeinen Regeln zum Verhalten im Brandfalle und bei Unfällen angebracht werden.

 

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Nicht jeder Planer oder Bauzeichner darf in Deutschland Flucht- und Rettungspläne erstellen. Dies bleibt nur entsprechend ausgebildeten und zertifizierten Personen vorbehalten, welche die Anforderungen der DIN 14095 und DIN ISO 23601 erfüllen. Bei FIRETRON sind Sie in guten Händen! Wir sind Profis im Brandschutz und kennen uns mit der Planung und Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen aus.
Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen

Es genügt nicht, wenn einmal in einem Gebäude Flucht- und Rettungspläne angebracht werden, und diese dann die in diesem Moment gültigen Auflagen erfüllen. Alle Sicherheitseinrichtungen und ihre Normen sind ständigen Veränderungen unterworfen. Entsprechend sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Dazu gehört auch eine periodische Überprüfung und Aktualisierung aller Einrichtungen. Flucht- und Rettungspläne müssen alle 2 Jahre und bei jeder baulichen Veränderung geprüft bzw. überarbeitet werden.

 

Was gilt also für alte Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-2?

Diese Pläne dürfen nicht mehr aktualisiert werden! Übergangsweise können sie zwar noch eingesetzt werden, insbesondere bis die neue DIN ISO flächendeckend zur Verfügung steht, aber spätestens nach Ablauf der 2-Jahres-Frist müssen diese Pläne dann durch neue Pläne nach DIN ISO 23601 ersetzt werden.

 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfristen?

Genau wie bei der Nichteinhaltung von anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen drohen bei unvollständigen oder nicht aktualisierten Flucht- und Rettungsplänen empfindliche Strafen. Es können bei Kontrollen hohe Bußgelder von mehreren Tausend Euro fällig werden. Aber viel teurer kann es im Brandfall werden: Es drohen der Wegfall des Versicherungsschutzes und im Falle von Personenschäden sehr hohe Entschädigungsgelder.

Lassen Sie es nicht so weit kommen: Investieren Sie in Sicherheit, vertrauen Sie in Sachen Brandschutz FireTron!

 

Aber brauche ich wirklich Flucht- und Rettungspläne?

Sehr oft hören wir das Argument: „Wir schulen aber alle unsere Angestellten ausführlich über die Fluchtwege!“ Das mag wohl sein, und wir begrüßen ausdrücklich diese betriebliche Weiterbildung! Aber im Brandfalle sind nicht nur Ihre Angestellten und Mitarbeiter betroffen, sondern auch alle Besucher, die sich das erste Mal im Gebäude befinden! Denken Sie daran, das sich darunter eventuell auch Ausländer befinden können, welche nicht Deutsch sprechen und keine schriftlichen Warnhinweise oder verbale Aufrufe im Brandfall verstehen können.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 stellen sicher, dass auch ein internationales, fremdsprachiges Publikum alle Hinweise schnell versteht. Das bedeutet im Ernstfall, dass Mitarbeiter und Besucher wertvolle Sekunden gewinnen, die manchmal über Leben und Tod entscheiden können. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

 

Im Brandschutz bedeuten Flucht- und Rettungspläne eine sehr kleine Investition, aber erfüllen eine extrem wichtige Aufgabe.

 

Unsere Experten von FireTron beraten Sie nicht nur ausführlich und erstellen Ihnen eine detaillierte Planung zur Positionierung der Flucht- und Rettungspläne in Ihrem Gebäude, sondern wir drucken Ihnen diese auch in professioneller Qualität und montieren sie Ihnen an den vorgeschriebenen, optimalen Stellen in Ihrem Gebäude. Auf diese Weise brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und haben die beruhigende Gewissheit, dass alle gesetzlichen Rettungsschutz-Maßnahmen eingehalten werden.

Außerdem überwachen wir alle gesetzlichen Aktualisierungs-Vorschriften und stellen sicher, dass alle Ihre Systeme und Signalisierungen immer auf dem neuesten Stand sind, auch wenn sich gesetzliche Regelwerke ändern und plötzlich neue Normen gelten. Dies geschah zum Beispiel eben gerade bei der Ablösung der alten DIN 4844-2 durch die neue DIN ISO 23601.

 

FireTron – Die Spezialisten für Flucht- und Rettungspläne bundesweit!

Vertrauen Sie auf ein professionelles Team mit langer Erfahrung im Brand- und Gebäudeschutz! Alle Einrichtungen, die im Gefahrenfall die schnelle und sichere Evakuierung Ihres Gebäudes ermöglichen, sind nicht nur extrem wichtig, sondern auch obligatorisch und werden außerdem von den meisten Versicherungen als Vertragsgrundlage verlangt. Pläne zur Evakuierung spielen eine Schlüsselrolle im Brandschutz.

Flucht- und Rettungspläne bieten wir nicht nur unseren Kunden in NRW an, sondern sogar bundesweit! Das bedeutet, wir erstellen diese Pläne für Sie als digitale Datei, entweder im Format PDF oder DWG. Daraus drucken wir Ihre Pläne in professioneller Qualität. Wir erstellen Drucke in jeder gewünschten Größe und auf Wunsch sogar montagefertig, zum Beispiel aus Acryl- oder Plexiglas.

Wir liefern innerhalb von Deutschland versandkostenfrei! Rufen Sie uns unter 02103 90 63 09 60 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

 

 

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