
Wir erstellen und drucken Ihre Flucht- und Rettungspläne:
Das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen sollte man den Profis überlassen. Im Brandfall kommt es darauf an, schnell zu erkennen, in welcher Richtung sich der nächste Fluchtweg befindet. Es gibt dutzende Vorschriften, die bei der Erstellung der Flucht- und Rettungspläne eingehalten werden müssen. Die Schriftart muss z. B. mindestens 2 mm betragen, für Sicherheitszeichen sind es mindestens 7mm. Auch der Ort der Anbringung muss gut gewählt sein: In der Nähe von Treppen, an den Eingängen zu Stockwerken, an Abzweigungen und Gabelungen.
Brandschutz aus einer Hand: Die FireTron erstellt auch Ihre Flucht- und Rettungspläne!
Erstellung der Pläne (deutschlandweit)
Erstellung nach DIN ISO 23 601, u. ASR A1.3. Auf Wunsch erhalten Sie die Pläne in digitaler Form als PDF- oder als offene Datei (DWG).
Druck in Ihrer Wunschgröße
Wir drucken Ihre Flucht- und Rettungspläne in jeder gewünschten Größe und liefern sie Ihnen deutschlandweit kostenfrei.
Auf Wunsch auch montagefertig
Neben der Erstellung und dem Druck bieten wir auch eine montagefertige Variante, zum Beispiel aus Acryl- oder Plexiglas.
Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen:
Druck in Ihrer Wunschgröße
Dass all-inclusive Paket für hohe Ansprüche:
Hinter jedem erfolgreichen Unternehmen steht ein starkes Team.
Für jeden Fachbereich der passende Ansprechpartner. Als mittelständisches Unternehmen profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und nicht ständig wechselnden Ansprechpartnern.
Wir rufen Sie umgehend zurück!
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Zufriedene Kunden aus NRW und darüber hinaus
In den letzten 18 Jahren konnten wir hunderte Projekte erfolgreich umsetzen. Und wir freuen uns nicht nur über die großen Fische: Vom privaten Haushalt, über den soliden Mittelstand bis hin zum Aktienkonzern – bei uns sind Sie richtig.
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Wir sind schon auf dem Weg zu Ihnen!
Als mittelständisches Unternehmen profitieren Sie von unserer Flexibilität und Kundennähe.
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Ab wann benötigt man einen Flucht- und Rettungsplan?
Das ist leider nicht für jeden Betrieb genau festzulegen – hier zählt Eigenverantwortung und Augenmaß. Grundsätzlich kann man sich aber an der DGUV-Regel 100-001 orientieren. Diese besagt, dass Flucht- und Rettungspläne hier angebracht wären:
Flucht- und Rettungspläne: Das werden wir häufig gefragt:

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