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Brandschutztüren: Wartung und Pflege

Feststellanlagen Verkauf und Wartung
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Brandschutztüren sind für die Sicherheit in einem Gebäude äußerst wichtig. Sie können Menschenleben retten, da sie im Brandfall Fluchtwege vor Flammen und Rauch sichern, damit Personen ungefährdet in Sicherheit gelangen können.

Damit die Türen zuverlässig funktionieren, bedarf es jedoch einer regelmäßigen Wartung durch eine fachkundige Person. Diese muss sich aber nicht nur mit der DIN 31051 auskennen, sondern auch über die Angaben des jeweiligen Herstellers Bescheid wissen und die Richtlinien des Industrieverbands Türe Toren Zargen (ttz) kennen.

Die Wartung von Brandschutztüren darf also keinesfalls durch einen Laien ausgeführt werden. Die Türe verliert sonst ihre Zulassungsfähigkeit und Versicherungen könnten für Schadensersatzansprüche nicht aufkommen.

Bei wem liegt die Brandschutztüren Wartungspflicht?

Die Pflicht zur Wartung von Brandschutztüren obliegt laut Landesbauverordnung dem Eigentümer bzw. Betreiber der Immobilie. Sofern es sich um eine Arbeitsstätte handelt, ist auch der Unternehmer in der Pflicht. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.7. Türen und Tore, ist er dazu verpflichtet, für den Brandschutz geeignete Türen einzurichten und zu warten, sofern dies für die jeweilige Arbeitsstätte erforderlich ist.

Wird die Wartung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Gebäudebetreiber gegenüber Dritten vollumfänglich für entstandene Schäden. Feuer- und Sachversicherer können im Schadensfall nur herangezogen werden, wenn der Betreiber durch das Prüfprotokoll nachweisen kann, dass er die Wartung regelmäßig und entsprechend den fachlichen Bestimmungen durchführen ließ. Auch die Gewährleistung des Türherstellers erlischt, wenn die Wartungspflicht verletzt wird.

 

Brandschutztüren Wartung: Wie oft ist sie fällig?

 

Nur so können Schäden oder Funktionsmängel rechtzeitig erkannt werden, bevor die Türe nicht mehr rauchdicht schließt oder andere Probleme auftreten.

 

Wartungsangaben des Herstellers beachten

Grundsätzlich gilt, dass die Einbau-, Prüf- und Wartungsangaben des Herstellers immer zu beachten sind. Dennoch kann man generell festhalten, dass die Feststellanlage einer Brandschutztür einmal monatlich durch den Betreiber einer einfachen Funktionsprüfung zu unterziehen ist. Einmal im Jahr muss ein Sachkundiger mit einer professionellen Wartung gemäß DIN 31051 beauftragt werden, ebenso bei einer baulichen Veränderung. Bei Türen, die überdurchschnittlich häufig benutzt werden, kann es sinnvoll sein, den Turnus der regelmäßigen Prüfung auf sechs Monate zu verkürzen. Dies erhöht zwar die Wartungskosten, verringert jedoch die Kosten der Instandhaltung, da Probleme erkannt werden, bevor sie sich zu Schäden entwickeln.

 


     

    Der Sachkundige prüft bei der Wartung, ob die Feuerschutztür einwandfrei funktioniert, ob Verschleißspuren zu erkennen sind oder Einbaufehler vorliegen. Beispielsweise können falsch montierte oder fehlende Beschläge dazu führen, dass die Tür eine Rauchpassage erlaubt. Schlimmstenfalls führt eine falsche Montage dazu, dass die Tür nicht rechtlichen Vorgaben entspricht und der Betreiber damit seiner Pflicht, für den Brandschutz zu sorgen, nicht nachgekommen ist. Zur Prüfung gehört auch, dass der Sachkundige prüft, ob Verbindungen fest genug sitzen, elektrische Kontakte sauber sind, Türbänder ausreichend gefettet sind und ähnliches. Bei kraftbetätigten Türen misst der Sachverständige, wieviel Kraftaufwand erforderlich ist, um die Tür zu öffnen.

     

    Außerplanmäßige Prüfung der Brandschutztür

    Wenn beim Benutzen der Tür Probleme wie ungewohnte Geräusche, eine Schwergängigkeit oder ähnliches auftreten, muss der Sachkundige auch außerplanmäßig informiert werden und eine Wartung der Tür vornehmen. Dadurch können Probleme bis hin zum Totalausfall der Tür, der schlimmstenfalls zur Untersagung der Nutzung des Gebäudes durch die Behörden führen kann, vermieden werden.

     

    Wer wartet Brandschutztüren?

    Firmen, die sich auf Brandschutz und/oder Sicherheitstechnik spezialisiert haben, verfügen über die notwendigen Qualifikationen und die Erfahrung, um die Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung einer Brandschutztüre durchzuführen. So wie zum Beispiel auch FireTron!

     


       

      Die Mitarbeiter dieser Unternehmen wissen, welche Ersatzteile kompatibel sind oder wo sie Originalteile des Herstellers beziehen können. Sie stellen sicher, dass bei der Wartung und Pflege der Tür alle gesetzlichen Normen eingehalten werden. So bleibt die Herstellergarantie erhalten und der Wartungspflicht wird genüge getan. Mit der Ausstellung eines Prüfprotokolls sind sie ebenfalls vertraut, sodass es im Schadenfall keine Probleme durch eine mangelhafte Dokumentation gibt.

       

      Kompetenznachweis für Brandschutztüren-Prüfung

      Türen mit Feststellanlagen dürfen generell nur ausgebildetes Fachpersonal warten. Dieses muss über einen entsprechenden Kompetenznachweis verfügen, welcher beispielsweise beim TÜV Süd erworben werden kann. Dieser muss alle fünf Jahre erneuert werden. Diese Regelung trägt dazu bei, dass den Mitarbeitern aktuelle Kenntnisse über Neuerungen in der Technik und gesetzlichen Vorgaben vermittelt werden.

      Eine Ausbildung beim Hersteller der Türen selbst vermittelt ebenfalls die erforderlichen Fachkenntnisse, auch eine Einweisung beim Hersteller klärt über wichtige Details und Brandschutztüren Vorschriften auf. Alternativ ist ein Sachkundenachweis geeignet, um den erforderlichen Kenntnisstand zu belegen.

       

      Wartung durch spezialisierte Brandschutzfirmen

      Brandschutzfirmen verfügen über umfassende Kenntnis über die gesetzlichen Vorgaben sowie umfangreiche Erfahrung. Sie halten sich außerdem stets auf dem neuesten Stand und wissen somit über Gesetzesneuerungen oder Änderung von Normen Bescheid, wovon der Immobilienbetreiber direkt profitiert: Er bzw. sie muss sich nicht selbst darüber informieren, ob es eine rechtliche Neuerung gibt, sondern kann sich darauf verlassen, dass das Brandschutzunternehmen Bescheid weiß. Beispielsweise gelten für Gebäude in Deutschland seit 2011 die Grundanforderungen der Europäischen Bauprodukteverordnung (EU Nr. 305/2011, Anhang I), die den Brandschutz als zweite Grundanforderung für die Inbetriebnahme eines Gebäudes nennt.

      Darüber hinaus kann ein Brandschutzunternehmen auch beratend zur Seite stehen, wenn eine bauliche Veränderung geplant ist oder ein Feuerschutzkonzept entwickelt werden soll.

       

      Brandschutztüren-Wartung: Das Prüfprotokoll

      Das Prüfprotokoll ist im Falle des Falles ein sehr wichtiges Dokument, da es nachweist, dass die Brandschutztüre ordnungsgemäß gewartet wurde. Der Sachkundige hält im Protokoll unter anderem fest, wann und wo er die Wartung durchgeführt hat und zu welchem Ergebnis er bei den verschiedenen Bauteilen gekommen ist. Das Dokument wird beim Betreiber der Immobilie aufbewahrt und dient damit seiner rechtlichen Absicherung.

       

      Brandschutztüren Wartungsvertrag: Vor- und Nachteile

      Wer einen Wartungsvertrag eingeht, spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Das mit der Wartung beauftragte Brandschutzunternehmen stellt sicher, dass die jährliche Wartung nicht vergessen wird.

       

      Frühe Erkennung von Schäden

      Durch die regelmäßige Wartung wird zum einen den Vorgaben der Hersteller genügt. Zudem wird rechtlichen Bestimmungen Folge geleistet, was im Falle eines Brandschadens dazu führt, dass die Feuerversicherung zahlungspflichtig ist. Allein dadurch lassen sich im Ernstfall Schadensersatzforderungen in unabsehbarer Höhe vermeiden. Zum anderen werden Schäden durch Verschleiß, falsche Montage oder andere Ursachen bei der Wartung rechtzeitig erkannt. Im Anschluss können die Schäden behoben werden, bevor sie sich ausweiten und unter Umständen die komplette Tür funktionsuntüchtig machen. Wird bei der Wartung festgestellt, dass die Scharniere falsch eingestellt sind, kann er die Einstellung korrigieren. Dies reduziert langfristig den Verschleiß der Brandschutztür.

       

      Optisch immer in Takt

      Durch die regelmäßige Wartung im Rahmen eines Wartungsvertrags wird die Langlebigkeit der Brandschutztür sichergestellt. Zudem wird das optische Erscheinungsbild der Tür verbessert, indem auf Wunsch beispielsweise Kratzer im Lack entfernt werden. Dadurch erfährt das Gebäude eine Aufwertung und es wird ersichtlich, dass der Betreiber das Gebäude pflegt und auf seinen Zustand achtet.

      Mit einem Wartungsvertrag profitiert der Betreiber eines Gebäudes von einem umfassenden Service. Denn das Unternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde, kann beispielsweise Ersatzteile problemlos direkt vom Hersteller der Tür beziehen. Sind keine Originalteile erhältlich, so weiß das Brandschutzunternehmen, welche Teile kompatibel sind. Damit wird die einwandfreie Funktionalität sichergestellt und der Gewährleistungsanspruch nicht beeinträchtigt, wie es bei Ersatzteilen eines unbekannten Drittanbieters der Fall sein könnte. Durch den Wartungsvertrag bleiben auch die Kosten kalkulierbar. Denn der Preis für eine reine Wartung im Vorfeld bekannt und vertraglich verankert ist.

       

      Nachteile zum Brandschutztüren-Wartungsvertrag

      Der einzige Nachteil eines Wartungsvertrags besteht in der längerfristigen Bindung, die der Immobilienbetreiber mit dem Wartungsunternehmen eingeht. Davor sollte jedoch niemand zurückschrecken, denn die Vorteile überwiegen eindeutig. Eine fachkundige Wartung der Brandschutztüren ist ohnehin erforderlich, und da diese Wartung regelmäßig ansteht, ist ein Vertrag mit einem Brandschutzunternehmen eine sinnvolle Investition.

       

      Fazit

      Feuerschutztüren sind wichtige Elemente des Brandschutzes und können Sach- und Personenschäden verhindern. Dabei ist die jährliche Wartung durch Fachpersonal von grundlegender Bedeutung, um einen störungsfreien Betrieb und eine möglichst lange Lebensdauer der Türen sicherzustellen. Mit einem Wartungsvertrag kann man bares Geld sparen und sicher sein, alle gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

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