Brandschutztüren und -tore: Wartung, Reparatur und mehr für ganz NRW
Wir geben alles für Ihren Brandschutz: Beratung, Instandsetzung und Wartung für Brandschutztüren und mehr
Bei einem Brand ist das oberste Ziel die Verhinderung einer Ausbreitung des Brandes. Das Feuer soll also nicht auf andere Teile des Gebäudes übergreifen.
Selbstschließenden Türen und -tore mit speziellem Türblattaufbau und sicherheitsrelevanten Beschlägen können im Ernstfall Leben retten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine jährliche, verpflichtende Wartung der Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutztüren vorgeschrieben, die wir gerne für Sie durchführen. Unsere Experten sind ebenso für alle weiteren Fragen über die Wartung von Brandschutztüren und Rauchschutztüren hinaus Ihre Ansprechpartner: Sei es der Einbau von Brandschutztüren und Rauchschutztüren, die Instandhaltung oder weitere Themenbereiche wie zum Beispiel passende Feststellanlagen.
FireTron: Ihr Fachbetrieb für Instandsetzung und Wartung von Brandschutztüren und Rauchschutztüren
Wartung und Instandhaltung
Wir führen die gesetzlich vorgeschrie¬bene jährliche Wartung von Brandschutztüren und Rauchschutztüren fachgerecht nach DIN EN 14637 + DIN 14677 und DIBT für Sie durch.
Reparatur
Wenn Ihre Brandschutztüren oder Rauchschutztüren nicht mehr funktionieren, ist Eile geboten. Wir helfen Ihnen umgehend.
Beratung, Lieferung und Installation
Umfangreiche Beratung, schnelle Angebotserstellung und umgehende Lieferung und Installation.
Profis im Bereich Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutz!
Die Wartung von Brandschutztüren und Rauchschutztüren wird trotz geltender Gesetze oft stiefmütterlich behandelt. Dabei trägt sie nicht nur zur Sicherheit bei: Die ordnungsgemäße Wartung führt unweigerlich zu einer deutlich längeren Lebensdauer Ihrer Türen.
Neben der Wartung von Brandschutztüren muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass sie einwandfrei funktionieren. Brandschutz- und Rauchschutztüren prüfen zu lassen ist deshalb ebenso unerlässlich. Sind sie defekt, muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. Fragen Sie gleich an – wir erstellen Ihnen umgehend ein Angebot oder schauen direkt vorbei.
Hinter jedem erfolgreichen Unternehmen steht ein starkes Team.
Für jeden Fachbereich der passende Ansprechpartner. Als mittelständisches Unternehmen profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und nicht ständig wechselnden Ansprechpartnern.
In den letzten 18 Jahren konnten wir hunderte Projekte erfolgreich umsetzen. Und wir freuen uns nicht nur über die großen Fische: Vom privaten Haushalt, über den soliden Mittelstand bis hin zum Aktienkonzern – bei uns sind Sie richtig.
Gut zu wissen: Was bedeuten die Angaben T30, T60 usw.?
Die Zahl hinter dem T gibt an, wie lange die Brandschutztür dem Feuer (nicht dem Rauch) standhalten kann und sich in dieser Zeit noch öffnen lassen muss. Unterschieden werden
Um vor dem gefährlichen Rauch sicher zu sein, ist eine Rauchschutztür notwendig. Hierbei handelt es sich um eine selbstschließende Tür mit rauchdichten Lippendichtungen. Auch hier ist eine jährliche Wartung durch eine sachkundige Person gesetzlich verpflichtend – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Brandschutztüren Wartung: Unverzichtbarer Aspekt für die Sicherheit im Brandfall
Bei Brandschutztüren ist die Wartung (ebenso wie bei Rauchschutztüren) ein kritischer Aspekt im Hinblick auf das Brandschutzmanagement, der maximal alle 12 Monate gesetzlich verpflichtend durchzuführen ist – und trägt wesentlich zur Sicherheit bei. Hierbei liegt der Fokus insbesondere auf der Funktionserhaltung der Türen, die im Brandfall nicht nur das Leben der Menschen im Gebäude und der Rettungskräfte schützt, sondern ebenso verhindern soll, dass sich Feuer und Rauch ausbreiten. Die Kosten für die Wartung der Brandschutztore oder -türen sollten schon in der Planungsphase des Gebäudes berücksichtigt werden. Neben der Funktionsprüfung ist bei Brandschutztüren und ihrer Wartung nach DIN 31051 auch eine Zustandsrückmeldung inbegriffen.
Die Wartungshäufigkeit sollte sich nach der tatsächlichen Nutzungsfrequenz der Brandschutztüren richten, darf allerdings per Gesetz nicht seltener als alle 12 Monate stattfinden. Insbesondere in stark frequentierten Bereichen wie Bürogebäuden, übersteigt die Nutzungsfrequenz schnell die Werte, mit denen in der anfänglichen Dauerfunktionsprüfung der Türen gerechnet wird. Wir bieten Ihnen einen individuellen Erinnerungsservice, mit welchem Sie keine Wartung mehr verpassen und Ihre Brandschutztüren somit jederzeit funktionstüchtig wissen.
Durchführung der Wartung von Brandschutztüren und mehr mit FireTron
Die korrekte Durchführung der Wartung von Brandschutztüren, -toren oder Rauchschutztüren erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und ist zwingend von einer sachkundigen Person durchzuführen – damit stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung liegt beim Betreiber der Anlage, weshalb es sich lohnt, sich an zertifizierte und erfahrene Ansprechpartner zu wenden. Im Falle von Schäden oder Versagen im Brandfall wird in der Regel der Betreiber zur Verantwortung gezogen. Diese rechtliche Verantwortung unterstreicht die Notwendigkeit der sachkundigen Wartung nach den Vorgaben der Europäischen Bauproduktenverordnung. So ist die Wartung jeder Brandschutztür oder Rauchschutztür ein unverzichtbarer Prozess, der nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch langfristig Kosten sparen kann. Spezialisiert auf verschiedene Themen rund um den Brandschutz, gehört auch die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren zu unserem Leistungsspektrum. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Gerade in Gebäuden, in denen mit hohem Besucheraufkommen gerechnet wird, sowie in Gebäuden, in denen sich alte oder kranke Menschen befinden, müssen Brandschutztüren eingesetzt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kann Ihnen die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine verbindliche Auskunft hierüber geben.
Brandschutztüren müssen zum einen nach den Vorgaben der Bauaufsicht eine Dauerfunktionsprüfung bestehen, die gewährleistet, dass sie 200.000 Funktionszyklen störungsfrei bewältigen können. Zum anderen ist jedoch eine regelmäßige Wartung erforderlich. Hier sind die Angaben der Brandschutztüren-Hersteller zu beachten.
Die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren muss von einem Sachkundigen (einer befähigten Person) durchgeführt werden. Ein Sachkundiger kann z. B. ein Meister, Ingenieur oder eine Fachkraft mit entsprechender Berufserfahrung sein. Er ist auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung fachlich imstande, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels (in diesem Fall einer Brandschutztüre) zu beurteilen. Bei Feststellanlagen darf die Prüfung und Wartung nur eine ausgebildete Fachkraft mit Kompetenznachweis durchführen, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.
Grundsätzlich erhalten Brandschutztüren eine Wartung nach Herstellerangaben – in der Regel wird die Funktionsfähigkeit der Tür festgestellt, dazu gehört neben dem Öffnen und Schließen der Tür auch die Überprüfung von Eigenschaften wie der korrekte Einbau, der Rauchschutz und auch der Feuerwiderstand. Die Befunde unterliegen einer Rückmeldungspflicht.
Bei Brandschutztüren handelt es sich um selbstschließende Türen, die die Ausbreitung des Feuers aufhalten. Dabei unterscheiden Sie sich in verschiedenen Feuerschutzklassen (feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig). Rauch wird allerdings nicht abgehalten. Damit sich Rauch nicht ausbreitet, sind Rauchschutztüren mit Gummilippe notwendig.
Sparen Sie nicht am falschen Ende. Im Ernstfall können Verstöße teuer werden oder im schlimmsten Fall sogar Menschenleben bedrohen.