Feststellanlagen: Verkauf, Installation, Reparatur und Wartung in ganz Deutschland
Feststellanlagen Wartung, Verkauf und Reparatur
Als Betreiber von Feststellanlagen sind Sie verpflichtet, diese alle drei Monate auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sofern im Zulassungsbescheid Ihrer Feststellanlage keine kürzere Wartungsfrist vorgegeben ist, muss die Wartung Ihrer Feststellanlage einmal jährlich erfolgen. Profitieren Sie ab sofort von unserem rundum Service! Wir freuen uns Auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen umgehend ein transparentes Angebot ohne versteckte Zusatzkosten.
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Verkauf und Installation
Wir sind Ihr Fachhändler für die passenden Feststellanlagen Ihrer Brandschutztüren.
Wartung & Reparatur
Prüfung nach nach DIN EN 14637, DIN 14677, DIBT. Feststellanlage defekt? Kein Problem. Wir finden eine schnelle und kostengünstige Lösung.
Kostenlose Erinnerung
Gerne informieren wir Sie kostenlos über Ihre anstehenden Wartungstermine.
Verkauf und Installation von Feststellanlagen
Wir sind Ihr Fachhändler für die passenden Feststellanlagen Ihrer Brandschutztüren.
Gerne beraten wir Sie und schnüren ein unverbindliches Angebot.
Kostenlose Erinnerung an anstehende Wartungstermine
Nutzen Sie unseren bequemen Erinnerungsservice: So laufen Sie nicht Gefahr, die anstehende Wartung Ihrer Feststellanlagen zu verpassen und somit nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Hinter jedem erfolgreichen Unternehmen steht ein starkes Team.
Für jeden Fachbereich der passende Ansprechpartner. Als mittelständisches Unternehmen profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und nicht ständig wechselnden Ansprechpartnern.
In den letzten 18 Jahren konnten wir hunderte Projekte erfolgreich umsetzen. Und wir freuen uns nicht nur über die großen Fische: Vom privaten Haushalt, über den soliden Mittelstand bis hin zum Aktienkonzern – bei uns sind Sie richtig.
Feststellanlagen besitzen einen elektrotechnischen Magneten, womit die Türe festgestellt werden kann und einen integrierten Rauchschalter zur automatischen Auslösung. Im Brandfall schließt die Türe automatisch. Diese Variante ist brandschutztechnisch zugelassen und wird oberhalb der Brandschutztüre / Feuerschutztüre / Rauchschutztüre montiert. Auch An Brandschutztoren sind Feststellanlagen / Türschließer erlaubt.
Die Wartung von Feststellanlagen ist zwar gesetzlich vorgeschrieben - ausreichend ist diese jedoch nicht! Feststellanlagen müssen auch vom Betreiber selbst ständig betriebsbereit gehalten und zu diesem Zweck spätestens alle drei Monate auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Die mindestens alle drei Monate stattfindende Prüfung darf ausschließlich von einer eingewiesenen Person oder einer Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden - nicht zu verwechseln mit der jährlichen Wartung, die ausschließlich von einer Fachkraft für Festsellanlagen durchgeführt werden darf.
Eine Festellanlage funktioniert immer nur im Zusammenspiel mehrerer Komponenten, die ineinander greifen:
- Energiezufuhr
- Feststelleinrichtung: Das kann ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit interner oder externer Feststellung sein
- einem Branderkennungselement Brandmelder, z. B. ein optischer Rauchmelder
- mindestens einem Handauslöser zum manuellen Schließen. Dieser kann weggelassen werden, sofern die Festellanlage bzw. die Feststellung auch durch geringen Druck auf die Brandschutztüre aufgehoben werden kann.
Erfolgt die jährliche Wartung nach DIN 14677 NICHT, kann das schwerwiegende Folgen für den Betreiber der Anlage haben. Welche das genau sind, ist schwer abzuschätzen - gerade, wenn es zu einem Brandfall kommt und es Personen- oder Sachschäden gibt, müssen Sie nachweisen, dass die Wartung regelmäßig und ordnungsgemäß erfolgte.
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