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Wasserschaden beheben
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Wasserschaden beheben: So gehen Sie vor

Wasserschäden sind keine Seltenheit. Was ist konkret zu tun, wenn plötzlich Wasser in das Gebäude eindringt? Die folgenden Schritte bereiten Sie auf den Ernstfall vor.

 

1. Wasserzufuhr unterbrechen

Manchmal genügt es bereits, den zuführenden Wasserhahn gründlich abzudrehen. Meist liegt die genaue Ursache zunächst im Dunkeln. Daher sollten Sie auch andere Wasserleitungen oder den Haupthahn schließen, bis eine Einschätzung durch einen Fachmann erfolgt.

 

2. Im Sicherungskasten Strom abschalten

Wasser leitet Strom und die Gefahr eines Kurzschlusses oder eines lebensgefährlichen Schlages lässt sich nicht ausschließen. Drehen Sie daher im Sicherungskasten die Stromzufuhr für die entsprechenden Räume ab – im Zweifelsfall für das komplette Gebäude.

 

3. Beseitigung des Wassers

Bereits ausgelaufenes Wasser sollten Sie zügig beseitigen. Vollgelaufene Räume erfordern weitere Maßnahmen -vor allem bei fehlender Kenntnis bezüglich des Ursprungsorts. Bei stehenden Wassermassen sollten Sie stets die Feuerwehr oder den Wassernotdienst benachrichtigen.

 

4. Sicherung des Inventars

Sichern Sie Ihr Inventar vor dem Einfluss des ausgetretenen Wassers. Rücken Sie Möbelstücke, elektronische Geräte und andere Objekte aus dem betroffenen Bereich in sicheres Gebiet und trocknen Sie diese gründlich ab. Achtung: Schalten Sie immer zuerst die Sicherung im Sicherungskasten aus.

 

5. Dokumentation von Schäden

Es ist immer hilfreich, die verursachten Schäden mithilfe von Fotos zu dokumentieren Diese benötigen Sie für den späteren Kontakt mit Ihrer Versicherung.

 

6. Versicherung informieren und Firma beauftragen

Klären Sie nun die Umstände und die Rahmenbedingungen für Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung. Im Anschluss benötigten Sie professionelle Unterstützung. Eingezogenes Wasser in der Bausubstanz trocknet ohne die Hilfe vom Fachmann nicht eigenständig aus. Feuchtes Gemäuer und unterspülte Böden haben beträchtliche Folgen für Bausubstanz und Sicherheit der Bewohner.

 

Wasserschaden Reparatur: So helfen wir Ihnen

Wir helfen Ihnen bei entstandenen Wasserschäden im Innen- sowie Außenbereich des Gebäudes. Unsere Spezialisten garantieren die fachmännische Beseitigung von Wasserrückständen und beugen dadurch Folgeschäden am Bau effektiv vor. Das Leistungsspektrum für Privathaushalte und Unternehmen im Großraum Nordrhein-Westfalen umfasst die exakte Lokalisation der Schadensquelle, den Trocknungsservice, die komplette Sanierung und die Abwicklung mit der zuständigen Versicherung. Die von uns durchgeführte, professionelle Abdichtung der Schwachstellen kommt außerdem Ihrer Schadensminderungspflicht entgegen.

 

1. Erster Kontakt per Telefon

Rufen Sie uns an und schildern Sie die ungefähre Lage. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, die Art des Vorfalls, Dringlichkeit und notwendige Gegenmaßnahmen abzuschätzen.

 

Rufen Sie uns gleich an – wir helfen Ihnen umgehend: 021739994490

 

2. Kostenloser Termin vor Ort

Oftmals sind Ursprung und Grund für einen Wasserschaden für Laien nicht offensichtlich. Wir bieten eine völlig unverbindliche Begutachtung für Sie vor Ort an. Gemeinsam mit unserem ausgebildeten Fachpersonal eruieren wir die möglichen Gründe und ermitteln den Handlungsbedarf für Trocknung, Reparatur sowie Erneuerung des Baus.

 

3. Erstellung eines transparenten Angebotes

Transparenz und Fairness gegenüber unseren Kunden ist uns wichtig. Sie erhalten innerhalb eines Werktages ein transparentes Angebot in Form eines Kostenvoranschlages. Dieser erlaubt es Ihnen, Material, Arbeitsaufwand und die dadurch entstehenden Kosten vorzeitig zu überblicken.

 

4. Umgehende Durchführung nach Auftragserteilung

Wasserrückstände und eingezogene Feuchtigkeit in Gebäuden erfordern zügiges Handeln zur Vermeidung weiterer Folgeschäden. Nach Ihrer Einwilligung führen wir deshalb den Auftrag schnellstmöglich aus. Anfahrtskosten entfallen für Sie zudem vollständig im Bereich von NRW.

 

Wasserschaden: Wann zahlt welche Versicherung?

Wasser bahnt sich unaufhaltsam seinen Weg. Ein kleines Leck genügt bereits und plötzlich ziehen die Wände Feuchtigkeit, Möbel sind ruiniert und zahlreiche Einrichtungsgegenstände nicht mehr zu gebrauchen. Badewannen, Waschmaschinen, Dachschäden oder schlicht ein Unwetter – die Liste der potenziellen Ursachen lässt sich beliebig fortführen.

 

Hat der Eigentümer eine Versicherung, kann dieser sich trotzdem nicht blind auf eine Kompensation verlassen. Unter manchen Umständen bleibt eine Auszahlung der entstandenen Kosten aus. Was Sie wissen müssen: Versicherungen beurteilen Wasserschäden anhand ihres Ursprungs und den dadurch angerichteten Schaden. Im Ernstfall sind Sie möglicherweise nicht gegenüber allen Arten von Schäden abgesichert. Unser Ratgeber erklärt Ihnen alle notwendigen Schritte für einen wasserdichten Schutz Ihrer Immobilie.

 

Hausratsversicherung

Hausratversicherung - wann zahlt sie bei Wasserschäden?
Viele Betroffene wissen nicht, welche Schäden durch ihre Versicherung abgedeckt sind. Wir fragen Sie daher meist zunächst, inwieweit Sie versichert sind – gerne nehmen wir auch Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände eines Haushalts. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher oder der Teppich im Flur. Meist übernimmt die Versicherung auch den Ersatz von feuchter Tapete, abgespülter Farbe und die Renovierung von bestimmten Bodenbelägen. Der Schadensausgleich erfolgt durch die Hausratsversicherung nur, sofern das Wasser aus einer Leitung im Haushalt stammt. In diese Kategorie fallen undichte Zuführungen an Waschmaschinen, Spülmaschinen oder ein allgemeiner Rohrbruch einer Wasserleitung.

 

Schäden durch Unwetter stehen außen vor. Sollte ein Unwetter mit Starkregen die Kanalisation fluten, kann dieses Wasser über ein Rückstau in Ihren Haushalt zurückfließen. Um diese Situation angemessen zu berücksichtigen, benötigen sie eine zusätzliche Elementarversicherung. Diese nimmt Ihnen die finanzielle Last durch Schäden aufgrund eines Rückstaus oder Hochwassers ab. Einige Hausratsversicherungen bieten den Schutz vor Elementarschäden automatisch an. Die Regel stellt das jedoch nicht dar. Abhängig von Immobilie und Wert des Inventars variieren die Kosten. Allgemein liegen diese im Bereich zwischen 50 und 150 € pro Jahr.

 

Eine Hausratsversicherung übernimmt in der Regel:

  • Reparatur und Ersatz
  • Beseitigung und Abtransport von geschädigten Objekten
  • Übernachtung in Hotels
  • Schutzpersonal für das Haus vor unbefugten Zutritt
  • Lagerkosten und Transport

 

Wohngebäudeversicherung

Schädigt eindringendes Wasser die Bausubstanz, greift die Wohngebäudeversicherung. Der Schutz umfasst auch sanitäre oder andere fest verbaute Einrichtungen, die für den Betrieb des Hauses erforderlich sind. Boden, Wände, Heizungsanlagen oder die Toilette gelten damit als abgedeckt. Gebrochene Leitungen erfordern häufig bauliche Maßnahmen an der Wand für Zugriff und Instandsetzung. Die indirekten Folgeschäden durch Reparaturmaßnahmen sind integraler Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Voraussetzung dafür: Die betroffene Immobilie ist bewohnt. Bauen oder renovieren Sie gerade ein leerstehendes Gebäude, müssen Sie dafür eine Bauleistungsversicherung abschließen. Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber eine sehr ratsame Investition für Eigentümer oder Vermieter.

 

Auch bei ihr gehören Schutz vor Rückstau, Hochwasser oder Starkregen nicht zwangsläufig zum Leistungsspektrum. Diese Sonderfälle müssen Sie häufig zusätzlich in Ihrem Vertrag festlegen. Neben dem Grundwert der Immobilie bleibt auch der Standort und damit das einhergehende Schadensrisiko für die Versicherungskosten ein relevanter Faktor. Rechnen Sie mit einem jährlichen Beitrag von ungefähr 150 bis 300 €.

 

Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt:

  • Neuaufbau oder Renovierung
  • Transport von Gebäudeschutt und Baumaterial
  • Schutz und Anpassung von bedrohten Gebäudeabschnitten
  • Kosten für Gutachter
  • Mietverluste durch Ausfall oder Minderung
  • Hotelaufenthalte als Ausweichmöglichkeit

 

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Elementarschadenversicherung

Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder durch Regen verursachtes Hochwasser können beträchtliche Verwüstung an und in Gebäuden anrichten. Die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung springt in solchen Situation häufig nicht für Sie ein. Besitzen Sie eine vertragliche Vereinbarung, deckt der Umfang der Absicherung meist nur einzelne Sonderfälle ab. Zahlreiche Schadensarten werden dann nicht berücksichtigt. Letztendlich kommt es einem Glücksspiel gleich, ob Sie tatsächlich in den Genuss einer Entschädigung kommen. Zur Minimierung Ihres persönlichen Risikos raten wir Ihnen deshalb zum Abschluss einer kombinierten Versicherung.

 

Die Elementarschadenversicherung übernimmt zudem auch Rückstaus durch Kanalisation, sofern ein funktionierendes Rückstauventil im Haushalt existiert. Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zum Hausrats- oder Wohngebäudeschutz. Achten Sie dabei auf die Details und welcher Schadensfall ganz konkret berücksichtigt oder ausgeschlossen wird. Im Durchschnitt verlangen Versicherungen ungefähr 100 € als jährlichen Beitrag für eine Elementarschadenversicherung. Leben Sie in einem Risikogebiet, steigt damit die Wahrscheinlichkeit eines entsprechenden Naturereignisses. Daher orientiert sich der Kostenbetrag stark an dem Immobilienstandort.

 

Ein kleiner Überblick über typische Elementarschäden:

– Ein überlaufendes Gewässer oder Ansammlungen durch starken Regen gilt als Überschwemmung. Dies schließt auch ansteigende Grundwasserpegel mit ein. Allerdings muss das Grundwasser komplett bis an die Oberfläche vorstoßen. Ein generell zu hoher Wasserspiegel im Erdreich gehört nicht dazu, sofern der permanent und unsichtbar von unten die Bausubstanz angreift.

 

– Rückstaus entstehen oft durch zurückfließende Wassermassen aus der Kanalisation. Häufig entsteht der Gegendruck aufgrund starker Regengüsse, die die Aufnahmekapazität des Abwassersystems überfordern. Das Wasser dringt dann von außen über die Wasserleitung in den Wohnbereich ein. Aus diesem Grund bewerten Versicherungen einen solchen Vorfall nicht als Leitungswasserschaden. Sie sollten daher immer ein voll funktionsfähiges Rückstauventil in Ihrem Haus verbauen. Nur dann zahlt die Versicherung.

 

– In Ausnahmefällen können Erdrutsch, Absenken des Baugrunds oder Erdbeben direkte Folgen von baulicher Aktivität im Umfeld sein. Wohnungen in Abbaugebieten von Braunkohle sind von solchen Phänomenen überdurchschnittlich betroffen. Nur, wenn menschlicher Einfluss als potenzielle Ursache ausgeschlossen ist, erhalten Sie Unterstützung von Ihrer Elementarschadenversicherung.

 

– Schwere Schneemassen üben im Winter großen Druck auf Gebäude und deren Dachkonstruktionen aus. Eingestürzte Dächer sowie Lawinen an Berghängen fallen unter den Versicherungsschutz. Eine Ausnahme besteht für herabfallende Schnee- oder Eisklumpen von Bäumen.

 

– Schäden durch Sturmfluten bleiben allgemein von dem Versicherungsschutz ausgenommen.

 

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Haftpflichtversicherung

Eine leckende Leitung oder anderweitige Wasserschäden sind problematisch genug. Sollten Sie jedoch in einem Mehrfamilienhaus oder zur Miete in einem Wohnblock wohnen, droht sich das Wasser auf die Räumlichkeiten der Nachbarschaft auszuweiten. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Haftung durch Beschädigung gegenüber Dritten. Ein Beispiel: Es kommt in Ihrer Wohnung zu einem Rohrbruch. Das Wasser wandert langsam durch Boden und Mauerwerk in den darunter befindlichen Wohnbereich. Die dadurch entstehenden Reparaturen beim Nachbarn sind von der Haftpflicht eingeschlossen. Fahrlässiges Verhalten führt wiederum zu einem Ausschluss. Sollte die Gefahr eines Lecks bekannt gewesen sein, sperrt sich die Versicherung im Nachhinein. Die gewissenhafte und regelmäßige Prüfung der Wasseranschlüsse und anderer Schwachstellen gilt als notwendige Voraussetzung.

 

Für Vermieter gelten andere Anforderungen. Sie müssen sich um Instandsetzung von undichten Wasserleitungen und daraus resultierenden Folgen rechtzeitig kümmern – unabhängig davon, wer diese letztendlich verursacht. Sie stehen in der Pflicht, potenzielle Gefahren für Ihren Mieter und die direkte Umgebung durch sorgsame Kontrollen und adäquaten Versicherungsschutz zu minimieren. Eine Versicherung für Privatpersonen gilt für diese Konstellation als unzureichend. Stattdessen benötigen Sie zusätzlich eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Bei nachweislichem Eigenverschulden des Mieters fällt die Kostenlast auf diesen zurück. Informieren Sie sich daher über den Versicherungsstand Ihres Mieters und besprechen Sie notwendige Maßnahmen, um eine Kostenfalle durch mangelnden Versicherungsschutz zu vermeiden.

 

Beachten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung zudem etwaige Bestimmungen zur Selbstbeteiligung. Sie können damit den Versicherungsbeitrag verringern, gehen damit aber gleichzeitig höhere Risiken ein. Mit ungefähr 50 bis 100 € pro Jahr erhalten Sie in der Regel eine solide Grundabsicherung.

 

– Die Haftpflichtversicherung springt für entstandene Schäden gegenüber Dritten ein.

– Der Versicherungsschutz entfällt, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

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