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Brandschutz im Gewerbebetrieb: Feuerlöscher sind verpflichtend

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Angesichts der Statistik mit jährlich 500 Toten im Durchschnitt durch Brände ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Während in privaten Haushalten nur eine Verpflichtung für die Installation von Rauchmeldern besteht, sind Betriebe darüber hinaus verpflichtet, einen oder mehrere Feuerlöscher vorzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Produktionsbetrieb oder eine Verwaltung handelt.

 

Einziges Kriterium ist die Tatsache, dass Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt sind. Wenn sich auch nur ein einziger Beschäftigter dauerhaft in der Firma aufhält, ist der Firmeninhaber verpflichtet, für die entsprechenden Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Als Mitarbeiter gelten auch Freelancer, geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis und Praktikanten. Sogar wenn die Putzfrau nur stundenweise für die Reinigung aktiv wird, müssen geeignete Mittel für die Brandbekämpfung vorhanden sein. Und auch die Wartung der Geräte sollte nicht vernachlässigt werden. Auch für die Feuerlöscher Wartung Gewerbe gibt es gesetzliche Bestimmungen.

 

In einem gewerblichen Betrieb ist eine bestimmte Anzahl von Feuerlöschern vorgeschrieben. Der Grad der Brandgefährdung ist entscheidend, wenn man die genaue Menge bestimmen will. Denn in einem Laden, in Büros oder Fabriken finden unterschiedliche Tätigkeiten statt, die mehr oder weniger feuergefährlich und somit schutzbedürftig sind.

 

Minimale Brandgefährdung

Die folgenden Gewerbe gelten als nur gering brandgefährdet:

  • Verkaufs- und Lagerräume mit den entsprechenden nichtbrennbaren Artikeln
  • Eingangshallen
  • Anwaltskanzleien
  • Arztpraxen
  • Büros ohne Lagerung von Akten
  • Gärtnereien
  • Brauereien
  • Konservenfabrik
  • Stahlbau, Maschinenbau
  • Dreherei, Fräserei, Stanzerei
  • Papierherstellung

 

Wir beraten Sie rund um die Themen Feuerlöscher und Brandschutz. Sie erreichen uns via Telefon unter 02173 999 44 90 oder das Kontaktformular.

 

Mittlere Brandgefahr

In dieser Kategorie arbeiten die Unternehmen mit Stoffen hoher Entzündlichkeit. Durch die örtlichen Verhältnisse ist die Entstehung eines Brandes sehr wahrscheinlich. Eine erhebliche Ausbreitung des Feuers ist in seiner Anfangsphase allerdings nicht zu erwarten.

 

Als moderat brandgefährdet gelten die folgenden Unternehmen oder Unternehmensbereiche:

 

  • Verkaufsräume, Lager und Ausstellungen für brennbare Artikel
  • chemische Reinigungen
  • Verpackungslager
  • Archive
  • Messehalle
  • Schlosserei
  • Kfz-Montage
  • Büro mit Lagerung von Akten
  • Küchen im Allgemeinen
  • Brotfabrik
  • Küchen und Gastbereiche in Hotels und in Pensionen

 

Hohe Brandgefährdung

In diesem Bereich verwenden die Mitarbeiter ebenfalls häufig Betriebsmittel mit einer hohen Entzündlichkeit, die sogar in flüssigem Zustand vorhanden sind. Die betrieblichen Verhältnisse begünstigen auch in dieser Kategorie eine Brandentstehung. Mit einer heftigen Ausbreitung ist bereits zu Beginn des Brandes zu rechnen.

 

Allerdings ordnet man auch Betriebsstätten in diese Gefahrenklasse ein, die nicht genau einzuschätzen sind oder den anderen Stufen nicht zugeordnet werden konnten. Die hier aufgelisteten Branchen oder Firmenbereiche sind stark brandgefährdet:

 

  • Papierlager
  • Schaumstofflager
  • Holzlager
  • Lager mit Farben, Lacken und Lösungsmitteln
  • Kfz-Werkstatt
  • Druckerei, Schreinerei, Tischlerei
  • Getreidemühle
  • Speditionslager
  • Weberei, Spinnerei, Polsterei
  • Kino, Theater, Diskothek
  • Baustellen mit Schweiß- oder Feuerarbeiten

 

Welcher Feuerlöscher ist der richtige für Sie? Gerne beraten wir Sie unverbindlich. Sie erreichen uns via Telefon unter 02173 999 44 90 oder das Kontaktformular.

 

Die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher

Aber nicht nur die Art des Gewerbes ist eine wichtige Komponente bei der Brandverhütung, sondern auch die Größe der Räume beziehungsweise deren Anzahl. Die gesetzlichen Vorschriften sprechen übrigens nicht von Feuerlöschern, sondern von „Löschmitteleinheiten“, die vorhanden sein müssen. In der Norm DIN EN 3 und in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 wird diese Hilfsgröße verwendet, um die genaue Zahl der benötigten Geräte errechnen zu können. Für einen professionellen Feuerlöscher gilt, dass er genau einer Löscheinheit entspricht. Im Datenblatt oder als Aufdruck finden sich die entsprechenden Hinweise.

 

Die Größe des Betriebs und seine Brandklasse bestimmen die Zahl der vorgeschriebenen Löschmitteleinheiten. Das Ergebnis dieser Berechnung teilt man durch die Löschmitteleinheiten der verwendeten Löschmittel. Etwa bis zu 15 Löschmitteleinheiten (LE) können in einem einzelnen Feuerlöscher enthalten sein. Ein einfaches Büro mit einer niedrigen Brandgefährdung erfordert die folgende Ausstattung:

 

Arbeitsfläche/qm – Löschmitteleinheiten (LE) – Feuerlöscher mit 10 LE

 

  • 50 – 6 – 1
  • 100 – 9 – 1
  • 200 – 12 – 2
  • 500 – 21 – 3
  • 1000 – 36 – 4
  • 2000 – 60 – 6

 

Regelmäßige Prüfung der Löschmittel

Regelmäßig nach zwei Jahren sind die vorhandenen Feuerlöscher zu prüfen. Der Sachverständige kann bei dieser Feuerlöscher Wartung Gewerbe auch ein individuelles Brandschutzkonzept für das Unternehmen erstellen. Dann wissen die Verantwortlichen im Unternehmen genau, welche Löschmittel an welchen Orten im Betrieb optimal zu platzieren sind. Nur selten können die internen Mitarbeiter die Gefährdung durch Brände korrekt einschätzen. Ein Gutachten ist mit Sicherheit ein verlässlicher Weg, sich rechtlich abzusichern. Zusätzlich können die Sachverständigen Hinweise geben, wie man die Brandgefahr in einem Unternehmen reduziert.

 

Für die Feuerlöscher Wartung Gewerbe sind die Prüfintervalle exakt einzuhalten. Nur durch einen geprüften Sachverständigen kann die Begutachtung vorgenommen werden. Der Experte stattet den Feuerlöscher mit einer neuen Prüfplakette aus, wenn keine Beanstandungen vorliegen. Der Eigentümer erhält einen schriftlichen Bericht, der auch die festgestellten Mängel auflistet, die zu beheben sind. Die Bescheinigung ist aufzubewahren, denn in einem Schadensfall will die Versicherung in aller Regel den Bericht einsehen.

 

Wird die regelmäßige Prüfung des Löschgerätes vernachlässigt oder gar ganz unterlassen, drohen empfindliche Strafen. Bußgelder in Höhe von bis zu 1 000 Euro sind in solchen Fällen zu erwarten. Um dies zu verhindern, sollte die Feuerlöscher Wartung Gewerbe regelmäßig durchgeführt werden.

 

Beratung, Installation und Wartung: Alles aus einer Hand

Aber bereits bei der Ausstattung des Betriebs mit den notwendigen Löschgeräten entstehen komplexe Fragestellungen, die von Fachleuten aufgrund ihrer Erfahrung leichter gelöst werden. Der Betrieb ist bereits in dieser Phase häufig auf eine kompetente Beratung angewiesen. Die Kombination von Erstinstallation und regelmäßiger Wartung macht es dann auch für unser Unternehmen einfacher, die Feuerlöscher Wartung Gewerbe entsprechend preiswert anzubieten. Zusätzlich bieten wir einen Erinnerungsservice, damit die anstehenden Wartungstermine exakt eingehalten werden.

 

Sie erreichen uns via Telefon unter 02173 999 44 90 oder das Kontaktformular.

 

Verschiedene Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher ist ein Gerät, mit dem ein entstehender Brand an der Ausbreitung gehindert werden kann.

FireTron bietet Ihnen eine umfangreiche Palette an Feuerlöschern:

 

  • Wasserfeuerlöscher
  • Fettbrandfeuerlöscher
  • Schaumfeuerlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Pulverfeuerlöscher

 

Die Pulverfeuerlöscher unterteilt man weiter in:

  • ABC-Pulver-Feuerlöscher (bei Glutbrand)
  • BC-Pulverfeuerlöscher (bei Flammbrand)
  • D-Pulver (bei Metallbrand)

 

Auch in der Bauart gibt es Unterschiede. Häufig zu finden sind Dauerdruck- oder auch Aufladedruck-Feuerlöscher. Bei ersteren steht das enthaltene Löschmittel ständig unter Druck, so etwa in den handlichen Geräten in Form von Spraydosen. Große rote Stahlflaschen mit einem angehängten Schlauch gehören meist zu den Ladedruck-Pulverlöschern. Im Inneren befindet sich bei diesem Typ eine Gasdruckpatrone. Diese zündet man zuerst, dann wird das Löschmittel freigesetzt.

 

Die Brandklassen

Dass heißes Öl nicht mit Wasser gelöscht werden kann, dürfte sich mittlerweile sogar unter Hausmännern herumgesprochen haben. Darüber hinaus unterteilt die Feuerwehr verschiedene Feuertypen in Brandklassen. Für jede Klasse gibt es entsprechende Empfehlungen, um sie sinnvoll und mit minimaler Eigengefährdung zu bekämpfen.

 

Brandklasse A

Der typische Brand eines Papierkorbs gehört zur Brandklasse A. In diese Abteilung gehören alle Materialien, die zur Glutbildung neigen, als da sind: Papier, Pappe, Textilien, Polster, Holz, Stroh und auch Grillkohle. Gerät einer dieser Stoffe in Brand, sind folgende Mittel sinnvoll:

 

  • Löschdecke
  • Wasser
  • Pulverlöscher
  • Schaumlöscher

 

Brandklasse B

In dieser Kategorie sind brennbare Flüssigkeiten zusammengefasst. Benzin, Öl, Alkohol, Wachs, Terpentin, Aceton, Lack und auch Teer gehören hierhin. Wie bereits eingangs bemerkt, dürfen diese Brände niemals mit Wasser gelöscht werden. Denn durch Wasser entsteht eine Verpuffung, die das Feuer großräumig verteilt. Für Flüssigkeitsbrände sind die hier zusammengestellten Löschmittel geeignet:

 

  • Löschdecken
  • Schaumlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Pulverlöscher

 

Brandklasse C

Brände, die durch Gase entstanden sind, gehören in diese Klasse: Erdgas, Propan, Wasserstoff und Butan. Die Brände treten meist an Leckagen auf, und es entsteht eine konstant stehende, sehr hohe Flamme. Ein Pulverlöscher ist bei dieser Art am effektivsten.

 

Brandklasse D

Wer bereits einmal in einer Metallverarbeitung gearbeitet hat, der weiß, dass sogar Metall in Brand geraten kann. Oft entzünden sich Aluminium-Abdeckungen in Folge eines Vorbrands. Wesentlich gefährlicher ist es aber, wenn Magnesium Feuer fängt. Im Motorenbau verwendet man dieses Metall sehr häufig, es brennt bei mehreren Tausend Grad und gilt als nicht löschbar. Als Laie hat man keine Möglichkeiten, bei derartigen Bränden einzugreifen. Die Feuerwehr muss einschreiten, und zwar mit einem speziellen Metallbrand-Pulverlöscher.

 

Die Brandklasse F

Diese Sonder-Brandklasse umfasst Brände mit Fetten. Im Haushalt ist dies ein häufiger Brandfall, wenn Fett zu lange ohne Aufsicht erhitzt wurde. Für solche Fälle sollte ein spezieller Fettlöscher vorhanden sein, der als handliche Spraydose angeboten wird. Als ungeeignet gelten Löschdecken, die das Feuer nur unzureichend von der Luftzufuhr abschließen. Fettbrände lassen außerdem eine enorme Hitze entstehen, bei der die Löschdecke durchbrennen kann. Der klassische Eimer Sand gilt hier als einzig verlässliche Methode der Brandbekämpfung.

 

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Bildnachweis:eakrin rasadonyindee / istockphoto

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